Konto überzogen - keine Bankgebühren für Rückbuchung
Wird eine Lastschrift für ein überzogenes Konto von der Bank zurüchgegeben, so darf das Geldinstitut vom Kunden dafür kein Geld verlangen. Deie Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte gegen die Dresdener Bank.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied dies gestern in Karlsruhe unter dem Aktenzeichen AZ: XI ZR 154/04 vom 08. März 2005
Dieses Urteil steht entgegen der früheren Rechtsprechung des BGH wo Kreditinstitute die Konten ihrer Kunden mit sechs Euro pro Rückbuchung belastet haben, wenn bei einer Einzugsermächtigung oder bei Einsatz der EC-Karte das Konto keine ausreichende Deckung aufweist. Nachricht vom
9.3.05 10:36
|